Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Maklerfirma ALLIMMO Immobilien e. Kfm.
Kaiserwall 9, 45657 Recklinghausen, Deutschland
immo@allimmo.de | www.allimmo.de
Tel: 02361 106091 | Fax: 02361 12236
1. Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig.
Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden.
Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sein:
- der Verkäufer einer Immobilie
- der Käufer einer Immobilie
- der Vermieter
- der Mieter (unter Beachtung des Bestellerprinzips als „Wohnungssuchender“)
Ein „Hauptvertrag“ bezeichnet einen Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
3. Zustandekommen des Maklervertrages
Der Maklervertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Er kann auch dadurch zustande kommen, dass:
- der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z. B. Internet, Zeitung, Aushang),
- dabei als Makler erkennbar ist,
- seinen Provisionsanspruch im Erfolgsfall beziffert
- und ein Interessent sich an ihn wendet, um Leistungen abzurufen (z. B. Exposé).
Dies gilt als konkludenter Vertragsabschluss.
Für Mietobjekte, bei denen ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden bestehen soll, ist jedoch ein schriftlicher Suchauftrag des Wohnungssuchenden erforderlich.
Der Maklervertrag mit einem Vermieter kommt durch Auftragserteilung des Vermieters und Annahme durch den Makler zustande.
Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, haben diese Vorrang vor diesen AGB.
4. Gegenseitige Verpflichtung
Beide Parteien verpflichten sich, den Vertragspartner bestmöglich durch Bereitstellung von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewährleisten.
5. Vollmacht des Verkäufers
Der Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur:
- Einsichtnahme in das Grundbuch,
- Einsichtnahme in behördliche Akten,
- Einsichtnahme bei der WEG-Verwaltung,
- Ausübung von Rechten, die ihm als Wohnungseigentümer zustehen.
6. Vorkenntnis
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrags an.
Ist ihm das angebotene Objekt bereits bekannt, muss er dies innerhalb von drei Werktagen mit Quellenangabe schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mitteilen.
Unterlässt er dies, kann er sich später nicht mehr auf eine Vorkenntnis berufen. Im Erfolgsfall ist er zur Zahlung der Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer verpflichtet.
7. Verbot der Weitergabe von Informationen
Alle vom Makler erhaltenen Informationen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
Ohne schriftliche Zustimmung des Maklers ist eine Weitergabe an Dritte untersagt.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter aufgrund weitergegebener Informationen einen Hauptvertrag, ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu leisten.
8. Doppeltätigkeit des Maklers
Bei Kaufverträgen darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig sein.
Bei Mietverträgen darf der Makler jedoch nur entweder für den Vermieter oder für den Mieter tätig werden.
9. Ersatzgeschäft, Folgegeschäft
Kommt anstelle des ursprünglich angestrebten Geschäfts ein anderes Hauptgeschäft zustande, bleibt der Kunde zur Zahlung der Provision verpflichtet.
Dies gilt insbesondere, wenn:
- ein anderes Objekt des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten vermittelt wird,
- eine Immobilie durch Zwangsversteigerung erworben wird,
- ein Kaufvertrag durch einen Miet- oder Pachtvertrag ersetzt wird oder umgekehrt.
Falls eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart wurde, ist dieser ebenfalls verpflichtet, die Provision an den Makler zu zahlen.
10. Maklerprovision
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz.
Wohnwirtschaftliche Mietobjekte
- 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.
- Bei Staffelmietverträgen wird die durchschnittliche Monatsmiete über die gesamte Laufzeit berechnet.
Gewerbliche Mietobjekte
- Laufzeit unter 5 Jahre: 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. (= 2,38 Monatsmieten).
- Laufzeit über 5 Jahre oder unbefristet: 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. (= 3,57 Monatsmieten).
- Bei Verlängerungsoptionen: Erhöhung der Provision um 1 Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. (= 1,19 Monatsmieten).
Kaufobjekte
- 4,76 % des notariellen Verkaufspreises inkl. MwSt. (vom Käufer).
- Liegt der Kaufpreis unter 200.000 €, beträgt die Käuferprovision 5,95 % inkl. MwSt..